Schul- und Hausordnung

Wie in jeder Gemeinschaft macht es auch das Zusammenleben in der Schule notwendig, dass sich alle an bestimmte Regeln halten.

Eine Schul- und Hausordnung kann zwar nicht alle Verhaltensweisen festlegen, aber

  • Rücksichtnahme aufeinander,
  • Verständnis füreinander
  • Höflichkeit untereinander

sind Voraussetzungen dafür, dass sich alle in unserer Schule wohl fühlen,  gut lernen und arbeiten können.

Dazu gehört auch die Einsicht, dass es unumgänglich ist, für die Ordnung in der Schule Regeln zu akzeptieren und einzuhalten.

Jede Form von Gewalt würde unser Schulleben stören. Sie wird von uns nicht toleriert und zieht Konsequenzen nach sich.

Aufmerksames Beobachten, Mitdenken und Mitteilen bedeuten kein Petzen, sondern sind Zeichen von Zivilcourage.

Diese von Schülern, Eltern und Lehrern gemeinsam erarbeitete und beschlossene Schul- und Hausordnung hat den Zweck, unser Zusammenleben zu erleichtern.

Wir sorgen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre

  1. Wir sind pünktlich im Unterricht, um nicht zu stören
  2. Beim Ausbleiben der Lehrerin oder des Lehrers verständigen die Klassensprecher nach zehn Minuten das Sekretariat. Dies gilt entsprechend auch für Mitversehungsstunden.
  3. Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend keinen Unterricht haben, halten sich in dem ihnen zugewiesenen Raum auf (siehe Vertretungsplan).
  4. Die Schüler und Schülerinnen verlassen den Unterrichtsraum in der Regel  nur in den großen Pausen oder zum Wechsel des Unterrichtsraumes. Zum Ende der Pausen begeben sich die Schüler und Schülerinnen in die Klassenzimmer. Pünktlich zum Stundenbeginn schließen die Schüler die Klassenzimmertür, setzen sich an ihren Platz und holen die Unterrichtsmaterialien hervor.
  5. Die großen Pausen verbringen alle Schülerinnen und Schüler in den zugewiesenen Pausenhöfen. Bei schlechter Witterung kann die Schulleitung den Aufenthalt in der Aula erlauben. Der überdachte Gang zur Hauptschule, der Lehrerparkplatz, der Weg zur Sporthalle und die Sportanlagen gehören nicht zum Pausengelände.
  6. Es ist selbstverständlich, dass sich alle am Bäckerstand geordnet anstellen.
  7. Wir halten unser Schulhaus sauber, werfen Dinge nicht einfach weg. Es ist durchaus richtig, auch einmal etwas aufzuheben und aufzuräumen, was von anderen stammt.
  8. Wir sitzen und liegen nicht in den Gängen auf dem Boden herum.
  9. Wir gehen mit eigenen und fremden Sachen sorgsam um.
  10. Erziehungsberechtigte müssen das Fehlen ihres Kindes entschuldigen, telefonisch spätestens am zweiten Tag, schriftlich spätestens drei Tage nach der mündlichen Entschuldigung.
  11. Wenn Eltern für ihre Kinder eine Beurlaubung aus wichtigem Grund wünschen, so ist diese rechtzeitig vorher schriftlich beim Klassenlehrer (bis zu zwei Tagen) oder bei der Schulleitung (ab drei Tagen und vor und nach Ferienabschnitten) zu beantragen.
  12. Schülersprecher, Vertreter der SMV, Vertrauensschüler, Schulsanitäter, Computerfachleute, aufsichtsführende Schüler u.a. übernehmen Verantwortung für die Schulgemeinschaft. Sie sind von allen am Schulleben Beteiligten zu unterstützen.
  13. Das Mitbringen von Alkohol, Waffen, Zigaretten und Drogen ist verboten. Kaugummikauen, Ausspucken und Anspucken sind untersagt.
    Werden Laserpointer, Inliner, Kickboards, Skateboards, Handys, Walkmen, Discmen, MP-3 Player u.a. im Unterricht und während der Pause benutzt, können sie von einer Lehrkraft einbehalten werden. Die jeweilige Lehrkraft kann regeln, dass diese Gegenstände nur unmittelbar an einen Erziehungsberechtigten oder an den Schüler zurückgegeben werden, wenn der Schüler eine Bescheinigung eines Erziehungsberechtigten vorlegt.
  14. Die Hugo-Höfler-Realschule ist eine rauchfreie Schule. Daher gilt zu jeder Zeit in unserer Schule und auf unserem Schulgelände aus Gesundheitsgründen abso-lutes Rauchverbot für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Schüler, Lehrer, Eltern, Mitarbeiter usw.).
  15. Schüler/innen die krankheitsbedingt nach Hause müssen, melden sich vorher bei den verantwortlichen Lehrkräften und im Sekretariat ab.

Wir kleiden uns angemessen

Wir unterscheiden zwischen Freizeitkleidung und Kleidung am Arbeitsplatz.
Unser Arbeitsplatz ist die Schule.

  1. Im Unterricht tragen wir keine Mützen.
  2. Wir achten darauf, dass wir angemessene Kleidung tragen.

Sicherheit geht vor

  1. Autos, Fahrräder, Mofas und andere Fahrzeuge stellen wir an die dafür vorgesehenen Plätze. Alle Eingänge müssen frei bleiben. Mit Rücksicht auf die Fußgänger werden auf dem Schulhof motorisierte Zweiräder geschoben, Fahrräder werden im Schritttempo bewegt.
  2. Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit und in der Mittagspause nicht ohne  Erlaubnis eines Lehrers verlassen werden.
  3. In Bussen,  Zügen und an den Haltestellen ist besondere Rücksicht geboten.
  4. Zur "Sicherheit" gehört auch die Einhaltung der Nutzungsordnung für die Computer der Schule.
  5. Das Schulhaus ist an Unterrichtstagen ab 07.00 Uhr geöffnet. Ab 07.00 Uhr können sich Schüler in der Aula und in den Gängen der Schule aufhalten.
  6. Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sie sich in die Klassenzimmer.
  7. Plakate und Anschläge dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung ausgehängt werden.
  8. Wir sind mitverantwortlich für den Schutz unserer Umwelt, für das Klima und den sorgsamen Gebrauch der Energievorräte. Wir trennen den Müll und wir vermeiden Energieverschwendung und unnötigen Müll.

Schlussbestimmung

Für uns alle ist es selbstverständlich, sich an die Regeln unserer Schulordnung zu halten, um eine angenehme Atmosphäre in der Schule zu schaffen und zu erhal-ten.

Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich darum, dass Bildung, Erziehung, Lernen und Unterricht engagiert, mit besten Voraussetzungen und auf hohem Niveau erfolgen können.

Die Schulgemeinschaft definiert Leistung als ein wesentliches Ziel der Schule.
Hierzu gehört auch unser Schulprogramm.

Diese Schulordnung haben sich die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrerinnen und Lehrer der Hugo-Höfler-Realschule Breisach am 03.07.2007 gegeben.

 

Sie tritt nach ihrer Veröffentlichung am 03.07.2007 in Kraft.
Beschluss der Schulkonferenz am 03.07.2007
 

Schul-und Hausordnung zum Download

Schulordnung.pdf

122 K

 
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