Novellierte Abschlussprüfung seit dem Schuljahr 2007/08
Zum Schuljahr 2007/2008 trat die im Bildunsplan 2004 verabschiedete novellierte Abschlussprüfung erstmals in Kraft. Auf den folgenden Seiten möchten wir über die umfangreichen Änderungen und Neuerungen informieren.
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Schülerleitfaden des Kultusministeriums |
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Novellierung_der_Abschlussprüfung_2010.11.pdf PDF der Präsentation vom 16.09.2010 in der Aula |
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Häufige Fragen zur novellierten Abschlussprüfung
Ist grundsätzlich jede Kombination von Fächern und Fachkombinationen möglich?
Nein. Folgende Kombinationen sind nicht möglich:
- Bildende Kunst und Musik,
- zwei Wahlpflichtfächer (2. Fremdsprache, Technik, Mensch und Umwelt),
- Religion und Ethik,
da die Schülerinnen und Schüler die Bildungsstandards in Klasse 10 lediglich in einem der beiden Fächer vermittelt bekommen.
- Biologie, Chemie, Physik,
- Erdkunde und Gemeinschaftskunde,
da diese Fächer im Fächerverbund NWA beziehungsweise EWG aufgehen. Bei der Wahl eines Fächerverbundes muss noch ein weiteres Fach bzw. weiterer Fächerverbund gewählt werden.
Wird die Note der Kompetenzprüfung in die Noten der beteiligten Fächer eingerechnet?
Nein. Die Fachübergreifende Kompetenzprüfung wird mit Angabe des Themas und einer ganzen Note im Abschlusszeugnis vermerkt.
Kann meine 1. Fremdsprache (Englisch bzw. Französisch) ein Fach in der Fachübergreifenden Kompetenzprüfung sein?
Ja. Ein Schüler, der im Rahmen der Abschlussprüfung einen Schwerpunkt in der Fremdsprache legen will, kann die EuroKomPrüfung, auf Wunsch eine mündliche Prüfung nach der schriftlichen Prüfung sowie die Fachübergreifende Kompetenzprüfung in dieser Fremdsprache ablegen.
Kann die 1. Fremdsprache mit der 2. Fremdsprache kombiniert werden?
Ja. Als Thema bietet sich zum Beispiel an: Vergleich der politischen Systeme in Großbritannien und Frankreich und ihre Stellung innerhalb der EU.
Wer betreut und prüft eine Schülergruppe, die das Fach Religion gewählt hat, wenn die Schüler zum Teil evangelisch und katholisch sind?
Wenn eines der beiden Fächer Religionslehre ist, muss die Konfession von dem Prüfling und der begleitenden bzw. prüfenden Lehrkraft übereinstimmen. Das bedeutet in diesem Fall eine Erweiterung der Prüfungskommission. Ausnahme: Wenn in den Klassenstufen 9 und 10 in konfessionell-kooperativer Form unterrichtet wird (dies trifft für die Hugo-Höfler-Realschule nicht zu).
Kann in einer solchen Gruppe auch ein Schüler aus dem Fach Ethik sein?
Nein.
Müssen bei der Beteiligung einer Fremdsprache die Präsentation und das Prüfungsgespräch in der Fremdsprache erfolgen?
Ja, zumindest im überwiegenden Teil.
Was erfährt der Schüler bei der Notenbekanntgabe der EuroKomPrüfung? Nur die Note oder auch die Zusammensetzung/Punkteverteilung?
(Frage von Herrn Rainer F. am 10.12.2007). Der Schüler oder die Schülerin erfährt nach der Prüfung auf deren Wunsch die Note. Diese wird nicht begründet.
Dieser Fragenkatalog wird fortgesetzt.
Für weitere Fragen stehen die Lehrkräfte Frau Luhr und Herr Lamp sowie die Schulleitung gerne zur Verfügung.




